Seit unseren Ursprüngen 2008 im Gemeinderatsgremium setzen wir uns für eine rechtskonforme Anwendung der Stundungsanträge ein.
Wir vertreten die Auffassung, dass das Verfahren zur Genehmigung von Stundungen klar und für eine Verwaltung nachvollziehbar in den Rechtsvorschriften beschrieben ist.
Aus der Erfahrung vieler Jahre Gemeinderatstätigkeit können wir berichten, dass die erforderlichen Vergabekriterien nicht eingehalten wurden.
Uns geht es nicht um die Aufhebung oder gar Anfechtung von Stundungen, die in der Vergangenheit ausgesprochen wurden. Wir möchten jedoch Rechtssicherheit für alle Beteiligten herstellen, die sich zukünftig in ein Stundungsverfahren begeben möchten.
Zuletzt informierten wir öffentlich in einem sehr informativen und aufschlussreichen Fachvortrag am 08. Februar 2020 eine stattliche Anzahl von Zuhörern. Auch Betroffene waren dankbar für die Aufklärung über die rechtliche Situation.
P.S.
Wie ernst es uns mit der Klarstellung der unsicheren Rechtslage ist, zeigt das von zwei Mitgliedern des Bürgerforums eingeleitete Widerspruchsverfahren gegen den aktuellen Gebührenbescheid zur Abwasserberechnung. Da in der Kalkulation zinslose Stundungsbeiträge einkalkuliert sind, erwarten wir uns entsprechende Aufklärung , ggf. bis zur zuständigen Rechtsbehörde im Innenministerium.